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Der Erwerb der Fachhochschulreife (FHR) ist ggf. gleichzeitig möglich.
Vollzeitausbildung

Während der zweijährigen fachtheoretischen, schulischen Vollzeit-Ausbildung haben Sie an fünf Wochentagen Unterricht. Die im Unterricht erworbenen theoretischen Kompetenzen werden im Rahmen von Praktika vertieft und erweitert.
Im ersten Ausbildungsjahr finden zwei Blockpraktika von vier Wochen in einer Einrichtung der Behindertenhilfe statt.
Im zweiten Ausbildungsjahr absolvieren Sie in einer anderen Einrichtung ein Blockpraktikum von acht Wochen.
Im dritten Ausbildungsjahr arbeiten Sie als Berufspraktikant/in in einer Einrichtung der Behindertenhilfe Ihrer Wahl (in der Regel vom 1.08. – 31.07.). In dieser Zeit beziehen Sie bereits ein Gehalt vom Träger Ihrer Praxiseinrichtung. Während dieses Anerkennungsjahres finden in der Schule mehrere Blockseminare von jeweils dreitägiger Dauer statt.
Berufsbegleitende Ausbildung
Die dreijährige integrierte Ausbildung findet wöchentlich an zwei Tagen (ein ganzer und ein halber Tag) und in zusätzlichen Blockseminaren statt. In der übrigen Zeit müssen die Teilnehmer/innen einer Tätigkeit von mindestens 15 – 20 Std./Woche in einer Einrichtung der Behindertenhilfe Ihrer Wahl nachgehen.
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Ausbildungsablauf
Sie schließen in beiden Ausbildungsgängen als staatlich anerkannte/r Heilerziehungspfleger/in ab.Der Erwerb der Fachhochschulreife (FHR) ist ggf. gleichzeitig möglich.
Vollzeitausbildung

Während der zweijährigen fachtheoretischen, schulischen Vollzeit-Ausbildung haben Sie an fünf Wochentagen Unterricht. Die im Unterricht erworbenen theoretischen Kompetenzen werden im Rahmen von Praktika vertieft und erweitert.
Im ersten Ausbildungsjahr finden zwei Blockpraktika von vier Wochen in einer Einrichtung der Behindertenhilfe statt.
Im zweiten Ausbildungsjahr absolvieren Sie in einer anderen Einrichtung ein Blockpraktikum von acht Wochen.
Im dritten Ausbildungsjahr arbeiten Sie als Berufspraktikant/in in einer Einrichtung der Behindertenhilfe Ihrer Wahl (in der Regel vom 1.08. – 31.07.). In dieser Zeit beziehen Sie bereits ein Gehalt vom Träger Ihrer Praxiseinrichtung. Während dieses Anerkennungsjahres finden in der Schule mehrere Blockseminare von jeweils dreitägiger Dauer statt.
Berufsbegleitende Ausbildung
Die dreijährige integrierte Ausbildung findet wöchentlich an zwei Tagen (ein ganzer und ein halber Tag) und in zusätzlichen Blockseminaren statt. In der übrigen Zeit müssen die Teilnehmer/innen einer Tätigkeit von mindestens 15 – 20 Std./Woche in einer Einrichtung der Behindertenhilfe Ihrer Wahl nachgehen.
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