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Die Zugangsvoraussetzung ist grundsätzlich FOR (Fachoberschulreife).
Zusätzlich einer der folgenden Abschlüsse:
Für die berufsbegleitende Ausbildung ist ein Mindestalter von 24 Jahren wünschenswert. Zusätzlich benötigen Sie eine Stelle in einer Einrichtung der Behindertenhilfe mit mindestens 15-20 Std./Woche.
Voraussetzung
Die Zugangsvoraussetzung ist grundsätzlich FOR (Fachoberschulreife).
Zusätzlich einer der folgenden Abschlüsse:
- Abschluss FOS 12 (FHR)
- Abschluss Berufsfachschule (FHR)
- eine mindestens zweijährige einschlägige Berufsausbildung
- eine mindestens fünfjährige einschlägige Berufstätigkeit.
Für die berufsbegleitende Ausbildung ist ein Mindestalter von 24 Jahren wünschenswert. Zusätzlich benötigen Sie eine Stelle in einer Einrichtung der Behindertenhilfe mit mindestens 15-20 Std./Woche.
