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Voraussetzung


Die Zugangsvoraussetzung ist grundsätzlich FOR (Fachoberschulreife).

Zusätzlich einer der folgenden Abschlüsse:
  • Abschluss FOS 12 (FHR)
  • Abschluss Berufsfachschule (FHR)
  • eine mindestens zweijährige einschlägige Berufsausbildung
  • eine mindestens fünfjährige einschlägige Berufstätigkeit.
Bei abweichenden schulischen oder beruflichen Vorqualifikationen lassen Sie sich bitte von uns beraten.

Für die berufsbegleitende Ausbildung ist ein Mindestalter von 24 Jahren wünschenswert. Zusätzlich benötigen Sie eine Stelle in einer Einrichtung der Behindertenhilfe mit mindestens 15-20 Std./Woche.

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